EU veröffentlicht endgültige Leitlinien zur Umsetzung der PPWR: Frist für die vollständige Einhaltung rückt näher am 12. August 2026
BRÜSSEL, 30. März 2026 – Die Europäische Kommission hat das lang erwartete Leitliniendokument für die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, EU 2025/40) offiziell veröffentlicht und damit entscheidende Regeln nur vier Monate vor der vollständigen Umsetzung der Verordnung am 12. August 2026 geklärt.
Dieses wegweisende Gesetz ersetzt die Verpackungsrichtlinie von 1994 durch verbindliche, EU-weite Standards. Zu den wichtigsten Vorschriften, die im August in Kraft treten, gehören:
- Vollständiges Verbot von PFAS in allen Lebensmittelkontaktverpackungen (keine Übergangsfrist für Lagerbestände)
- Strenge Grenzwerte für Schwermetalle (Pb+Cd+Hg+Cr⁶⁺ ≤ 100mg/kg)
- Obligatorisches recyclingfähiges Design für alle in Verkehr gebrachten Verpackungen
- Verpflichtende EPR-Registrierung und Konformitätserklärung (DoC)
Die Leitlinien klären Ausnahmen (z. B. <5% Kunststoffanteil, Verpackungen für sensible Kontakte) und definieren den Anwendungsbereich von Verpackungen. Nichteinhaltung birgt das Risiko von Geldstrafen von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes und die Verweigerung des Zugangs zum EU-Markt.
Globale Exporteure, insbesondere aus Asien, müssen sofort handeln, um Materialien zu prüfen, Designs zu aktualisieren und EPR-Registrierungen zu sichern, um Lieferunterbrechungen zu vermeiden.